Soweit verstanden bis auf den Punkt AfA (Abschreibungen für Anlagevermögen). Kannst du von deinem zu versteuernden Einkommen dreimal 5.333 € abziehen?
Nein, nein, habe mich nicht gut ausgedrückt, war nur theoretisch/ im übertragenen Sinne gemeint
Soweit verstanden bis auf den Punkt AfA (Abschreibungen für Anlagevermögen). Kannst du von deinem zu versteuernden Einkommen dreimal 5.333 € abziehen?
Nein, nein, habe mich nicht gut ausgedrückt, war nur theoretisch/ im übertragenen Sinne gemeint
JA, danke, das ist richtig, gut und überzeugend!
Wenn die 5000€ Förderung nicht gewesen wären, hätte ich ebenfalls einen Gebrauchten gewählt.
PS:
Wie kommst du auf die 30% Rabatt?
JA, danke, wurde inzw. bestätigt!
Die Kernfrage ist doch: "Sind die Reifen für das Fahrzeug zulässig?"
Wenn JA: dann müssen lt. BMW-Händler keine Dokumente mitgeführt werden.
Wenn NEIN: sh. die vorherigen Einlassungen.
.
ALSO:
Wer möchte schon Reifen aufziehen, die nicht für sein Fahrzeug zulässig sind?
Es verbleibt also nur die Frage: "Zulässig oder nicht zulässig?"
Und wenn "zulässig": dann ist alles OK!
Alles anzeigenGuter Hinweis!
.Zunächst aus GPT5:
"Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Felgen ist das Dokument, das bestätigt, dass eine bestimmte Felge für bestimmte Fahrzeugmodelle zugelassen ist. Die passende ABE findest du meist:
- auf der Website des Felgenherstellers,
- über die KBA-Nummer auf der Felge, z. B.
KBA 12345,- beim Händler oder in der ABE-/Gutachten-Datenbank des Herstellers.
>> Schick mir die KBA-Nummer, den Felgenhersteller und das Modell sowie dein Fahrzeug mit Baujahr und Motorisierung – dann kann ich dir helfen, die richtige ABE zu finden...
.
Was bedeutet die ABE für den Besitzer?Wenn Felgen eine ABE für Ihr spezifisches Fahrzeugmodell besitzen, ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) in der Regel nicht mehr notwendig. Sie müssen das Dokument (die ABE und die beiliegende Einzelradabnahme bzw. das Gutachten) lediglich im Fahrzeug mitführen damit die Polizei oder der TÜV bei einer Kontrolle die Zulässigkeit prüfen kann...
.Was passiert ohne ABE oder Eintragung?
Wenn Felgen ohne ABE oder ohne entsprechende Eintragung verbaut werden, handelt es sich rechtlich um eine unerlaubte Veränderung am Fahrzeug. Dies kann zu Bußgeldern führen, im schlimmsten Fall zur Stilllegung des Fahrzeugs oder – besonders kritisch – zum Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall.".
Meine Meinung dazu:
Am einfachsten wäre es doch, den BMW-Händler zu befragen?
Oder die GJR über den BMW-Händler zu beziehen und auch gleich umrüsten zu lassen?
.
Was ich daraus gelernt habe:
Bei mir der iX1 eDrive20 gleich nach der Anlieferung mit Michelin-Reifen durch den BMW-Händler
umgerüstet (Sondervereinbarung unter "Sonstiges" in der Bestell-Vereinbarung).
.
Ich werde jetzt aber interessenhalber fragen,
a) ob das in den Kfz-Brief eingetragen wird?
b) ob es eine gesondertes Abnahme-Protokoll dafür geben?
c) ob ich so ein gesondertes Abnahme-Protokoll mitführen muß?
.Danke für Hinweis.
Ich melde mich wieder mit der BMW-Antwort dazu!
Hier die Antwort des BMW-Händlers:
.
"Die Umrüstung der Reifen wird nicht im KFZ-Brief oder dem Fahrzeugschein eingetragen.
Bei dem Übergabeprotokoll wird nochmals dokumentiert, das die Umrüstung auf die besagten Reifen stattgefunden hat.
Solange die Reifen für das Fahrzeug zulässig sind, müssen sie keine gesonderten Dokumente mitführen."
Du musst in die ABE der Felgen schauen. Ich denke es liegt an der Bremse, Sport Pro ist anders und braucht mehr Platz. Das schränkt die Auswahl ein, so meine Erinnerung.
Guter Hinweis!
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Zunächst aus GPT5:
"Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Felgen ist das Dokument, das bestätigt, dass eine bestimmte Felge für bestimmte Fahrzeugmodelle zugelassen ist. Die passende ABE findest du meist:
KBA 12345,>> Schick mir die KBA-Nummer, den Felgenhersteller und das Modell sowie dein Fahrzeug mit Baujahr und Motorisierung – dann kann ich dir helfen, die richtige ABE zu finden...
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Was bedeutet die ABE für den Besitzer?
Wenn Felgen eine ABE für Ihr spezifisches Fahrzeugmodell besitzen, ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) in der Regel nicht mehr notwendig. Sie müssen das Dokument (die ABE und die beiliegende Einzelradabnahme bzw. das Gutachten) lediglich im Fahrzeug mitführen damit die Polizei oder der TÜV bei einer Kontrolle die Zulässigkeit prüfen kann...
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Was passiert ohne ABE oder Eintragung?
Wenn Felgen ohne ABE oder ohne entsprechende Eintragung verbaut werden, handelt es sich rechtlich um eine unerlaubte Veränderung am Fahrzeug. Dies kann zu Bußgeldern führen, im schlimmsten Fall zur Stilllegung des Fahrzeugs oder – besonders kritisch – zum Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall."
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Meine Meinung dazu:
Am einfachsten wäre es doch, den BMW-Händler zu befragen?
Oder die GJR über den BMW-Händler zu beziehen und auch gleich umrüsten zu lassen?
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Was ich daraus gelernt habe:
Bei mir der iX1 eDrive20 gleich nach der Anlieferung mit Michelin-Reifen durch den BMW-Händler
umgerüstet (Sondervereinbarung unter "Sonstiges" in der Bestell-Vereinbarung).
.
Ich werde jetzt aber interessenhalber fragen,
a) ob das in den Kfz-Brief eingetragen wird?
b) ob es eine gesondertes Abnahme-Protokoll dafür geben?
c) ob ich so ein gesondertes Abnahme-Protokoll mitführen muß?
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Danke für Hinweis.
Ich melde mich wieder mit der BMW-Antwort dazu!
Ich habe mich für Ganzjahresreifen 225/55 R 18 102 H von Goodyear entschieden, da diese laut dem letzten ADAC Test eine höhere Laufleistung als die von Continental haben. Die anderen Testergebnisse sind ähnlich.
Auch wenn die Dimensionen im ADAC-Test nicht zu 100% zum iX1 passen: https://www.adac.de/rund-ums-f…zjahresreifen/225-45-r17/
Montiert bekommen habe ich diese vom BMW-Händler, somit ist für die fehlende BMW-Sternmarkierung nicht so relevant, bei Garantie-/Kulanzfällen betreffend das Fahrwerk.
Goodyear ist eine sehr gute Marke, ich hatte sie als GJR auf meinem GLK, war sehr zufrieden damit.
Gruß
Ich habe mich für Ganzjahresreifen 225/55 R 18 102 H von Goodyear entschieden, da diese laut dem letzten ADAC Test eine höhere Laufleistung als die von Continental haben. Die anderen Testergebnisse sind ähnlich.
Auch wenn die Dimensionen im ADAC-Test nicht zu 100% zum iX1 passen: https://www.adac.de/rund-ums-f…zjahresreifen/225-45-r17/
Montiert bekommen habe ich diese vom BMW-Händler, somit ist für die fehlende BMW-Sternmarkierung nicht so relevant, bei Garantie-/Kulanzfällen betreffend das Fahrwerk.
Mir hat der BMW-Händler (Leiter "Service&Zubehör"), der mich wegen der GJR bei meinem Neukauf des iX1 eDrive 20 beraten hat, gesagt, daß das Umrüsten auf GJR keinerlei Auswirkungen auf irgendwelche Garantiefragen hätte.
Diese Haltung sei früher mal gewesen, aber das sei schon viele Jahre her.
Gruß
Ich persönlich lease meine Fahrzeuge seit 2014 (insgesamt fünf - die letzten drei jeweils elektrisch).
In Anbetracht von einem Restwert von ca. 50% nach drei Jahren und den Unwägbarkeiten mit dem Verkauf ist das für mich der Kauf keine Alternative mehr.
Auch mein neuer iX1 ist natürlich wieder geleast - übrigens auch da gab es 25% Nachlass.
Wie Aallokko bereits treffend anmerkt, es muss Jeder für sich selbst entscheiden.
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