Beiträge von MetalMike

    Der TÜV schaut nur auf den Aufdruck am Dämpfer und wenn kein Ablaufdatum drauf ist, gibt es nix zu prüfen ;)

    Das sieht "mein" Prüfer etwas diffiziler.

    Wenn sein Prüf-Programm sagt, dass das zu prüfende Fahrzeug mit dem aktiven Fußgängerschutz ausgerüstet ist, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    - Haltbarkeits-Datum ist aufgedruckt, dann gilt dieses.

    - Haltbarkeits-Datum ist NICHT aufgedruckt, dann gilt das Herstellungsdatum plus 65(!) Monate! Ist kein Herstellungsdatum eingeprägt (ja, Unterschied! Das kann man nämlich nicht wegwischen!), handelt es sich nicht um ein zulässiges Bauteil.


    Somit funktionieren die Workarounds aus der Anfangszeit (Datum wegwischen etc) eigentlich nicht mehr. Natürlich liest man immer wieder Berichte, die besagen, der Prüfer hätte sich einen Feuchten um das Datum auf den Gasdruckfedern geschert. Das ist aber nicht Standard!


    Gruß


    Mike

    Diese Gasdruckfedern mit Ablaufdatum sind schon seit knapp 20 Jahren ein Thema.

    Ich habe damit schon bei drei anderen Modellen zu kämpfen gehabt. In den entsprechenden Foren wird das unterschiedlich diskutiert. Auch viel Müll erzählt; zB dass es bei der HU keine Plakette gibt, wenn das Ablaufdatum in den folgenden Zwei-Jahres-Zeitraum fällt.

    Ich habe das von Beginn an für Geldschneiderei gesehen. Ein Paar der Gasdruckfedern habe ich im Alter von über 10 Jahren mit Gewichtsscheiben getestet. Die Losbrechkraft lag immer noch beim spezifizierten Nennwert.

    Mit dem gängigen (weil werkseitig vorgeschriebenen) Verfahren der BMW-Werkstätten wird keines dieser Bauteile jemals das Alter von 60 Monaten erreichen.

    Daher meine Empfehlung: Selber wechseln!


    Gruß


    Mike

    Hallo!

    Fährst du im Efficient Mode?

    Dort wird nämlich die Kühlleistung der Klimaanlage reduziert.

    Ich fahre grundsätzlich im Efficient Mode und habe mich dran gewöhnt, nach dem Einsteigen zuerst "Max A/C" anzuwählen, bis die Temperatur erträglich ist.

    Aber grundsätzlich gebe ich dir recht. Wenn man nur die Bedienungsanleitung liest, wäre ein manuelles Eingreifen im Auto-Mode eigentlich nicht erforderlich.


    Gruß


    Mike

    Und wer hat in den letzten vier Posts gegen dich argumentiert? Nach meinem Dafürhalten niemand.

    Es geht mittlerweile hauptsächlich darum, dass der Themenstarter vielleicht mal Fakten schaffen könnte, indem er durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sicherstellt, ob die SA in der VIN enthalten ist oder nicht. Damit wir hier nicht noch weiter vermuten müssen und langsam schlechte Luft entsteht ohne dass hierfür triftige Gründe vorliegen.


    Gruß


    Mike

    ...drum prüfe (vorher) wer sich (ewig) bindet...😆

    So sollte es sein.

    Immerhin hat er ja mit dem Innovationspaket und den Assistenten in Pro-Ausführung dann bei Erhalt deutlich weniger zu bemängeln, als bei der "nackten" Probefahrt.

    Ich persönlich versuche bei der Probefahrt möglichst viel Ausstattung zu testen, um einschätzen zu können, ob ich das nutzen werde; ob das überhaupt nützlich ist oder nur überteuertes Spielzeug.


    Gruß


    Mike

    wo die Anzeige in welcher Entfernung welcher Wegpunkt kommt (Abzweig, Kreisverkehr etc) und in welcher Richtung es an dem Wegpunkt weitergeht.

    Mag wohl ausstattungsabhängig sein. Aber das sehe ich alles im HUD und auf dem Display. Mit "Augmented Reality" sogar realistischer, als in jeder mir bisher bekannten Darstellung (aus dem 18. Jahrhundert ... 8o ).

    Da wäre vielleicht zur Heilung der Wunden eine Probefahrt mit einem Fahrzeug höherer Ausstattung angeraten?


    Gruß


    Mike

    Die Tatsache, dass die Sitzheizung in der Rubrik "Informationen über ConnectedDrive Vertragsdetails" gelistet ist, lässt schon den Verdacht aufkeimen, dass dies ursprünglich mal (OS8?) hardwaremäßig zwar verbaut, aber nachträglich via ConnectedDrive-Abo aktivierbar war. Und erst später zur Serienausstattung erklärt wurde? OS9 ist ja quasi eine Art "Halb-LCI".


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    Gruß


    Mike