Beiträge von MetalMike

    Das heisst, es wird zum Rechenexempel

    Daher habe ich das so formuliert. Für uns "Nach 07/24"-User wird man schauen müssen, ob der Teilepreis plus die Eintragung im Backend dann noch einen Preisvorteil darstellt.


    Ich hoffe auch, dass die Zeit bis dahin noch gangbare Lösungsmöglichkeiten bringt. Die meisten scheinbar unüberwindbaren Hindernisse wurden im Laufe der Zeit genommen. Gutes Beispiel: Map-Update beim EntryNav2 ID5.


    Gruß


    Mike

    und jetzt noch die Frage, wie stell ich nach dem Wechsel das Servicemenü zurück und auch den Servicehinweis in der App?

    In der App muss nichts zurückgestellt werden. Diese greift nur auf das Backend (BMW-Server) zu. Dort wiederum werden die Daten vom Fahrzeug per Telemetrie aktualisiert.

    Den Service an sich kann man mit einer entsprechenden Diagnose- und Wartungssoftware mit Verbindung zum Fahrzeug zurückstellen.

    Ob es das Geheimmenü mit der Rückstellmöglichkeit bei der U06-Platform und den entsprechenden Derivaten noch gibt, habe ich noch nicht probiert, werde das aber testen.

    Mit der Service-Historie sind wir ab 07/2024 aber die Gearschten. Vor der Einführung der Secure-Coding-Technologie haben viele die Service-Historie mit einem entsprechenden Tool im Fahrzeug manipuliert. Das ging aber nicht mit dem Eintrag auf dem Backend.

    Aber das kannst mit unseren Modellen vergessen. NCD3.0 lässt grüßen. Mit Heimwerkermitteln derzeit nicht durchführbar. Es muss sich zeigen, was die entsprechenden Services mit Zugriff auf das Backend kosten werden.

    Das heisst, es wird zum Rechenexempel. Das lasse ich aber noch auf mich zukommen. Denn nichts ist beständiger, als die Änderung ...


    Ich bin zuversichtlich, dass es innerhalb der nächsten Jahre eine passable Lösung geben wird.


    Gruß


    Mike

    Als Ergänzung mal eine kleine Einführung in die Leseart des Aufdrucks auf den Gasdruckfedern:


    Gasdruckfeder MH iX1-2_4.jpg


    - Gelbe Unterstreichung: BMW-Teilenummer

    - Rote Überstreichung: Stabilus-Teilenummer

    - Hellblaue Überstreichung: Ausschubkraft in Newton

    - Grüne Überstreichung: Produktionsdatum im Format TTT/JJ. Im vorliegenden Beispiel: 08.07.2025


    Aufgrund der Verfahrensweise bei BMW keine Ausnutzung des 60-Monate-Zeitraums:


    Service GDF MH_iX1-2_1.jpg



    Gruß


    Mike

    sondern nur das der Herstellung 222/23 (wobei ich noch nicht sicher herauszufinden konnte, was das konkret heißt)

    Das ist der 10. August 2023. Daraus hast du richtig gefolgert, dass das Wechseldatum 08/2028 folgt.

    Ein Wechsel der Gasdruckfedern im August oder September 2028 reicht also, um kein Problem bei der HU zu verursachen ...


    Der erste Bremsflüssigkeits-Service war dann schon nach 24 Monaten fällig (wurde in einem anderen, älteren Thread auch schon diskutiert),

    Ja, das bleibt mir immer noch ein Rätsel, weshalb das geändert wurde. Ein technischer Hintergrund fällt mir dazu nicht ein.


    Der Hinweis auf die Änderung 07/2024 bezieht sich auf die Trennung der Begutachtung / des Wechsels "Gasdruckfedern Frontklappe" vom Service "Bremsflüssigkeit" hin zur Einführung eines eigenständigen Service "Gasdruckfedern Frontklappe".

    Ich gehe deshalb davon aus, dass mir der Tausch beim nächsten Service 10/2027 angeraten wird.

    So ist es. Und bei Fahrzeugen ab 07/2027 wird dann ein "Service fällig" ausgelöst. Das ist der Unterschied!



    Gruß


    Mike

    Geht schneller und einfacher als Wischblätter-Wechsel.

    Ich brauche im Boomer-Modus einen Flach-Schraubendreher, um die Enden aus den Aufnahmen herauszuhebeln.

    Superburschis schaffen das angeblich ohne Werkzeug.


    Warnung vor dem Wechsel kann ich nicht verstehen. Ausbau erfolgt im fast entspannten Zustand mit nur geringer Vorspannung, also kaum Gefahr von Rebound / Ausschubkraft.

    Die pyrotechischen Teile des Systems werden ja gar nicht angefasst. Also auch hier keine Gefahr.

    Wer gleichzeitig beide ausbaut und ihm damit die Motorhaube auf den Kopf fällt, der hat die Gefahr meines Erachtens selbst verschuldet ...


    Gruß


    Mike

    Ich verbaue seit Jahren nur die Gasdruckfedern der Marke "Stabilus". In allen BMWs, bei denen ich bisher einen Wechsel vorgenommen habe, waren diese als Erstausrüstung verbaut.

    Kosten auf dem freien Markt nur einen Bruchteil dessen, was BMW dafür verlangt (ca. 30 -50%).


    Gruß


    Mike

    Nun gut, dann werde ich mal mit den Fakten beginnen.


    Alle Fahrzeuge mit der Sonderausstattung SA8TF "Aktiver Fußgängerschutz" haben Gasdruckfedern in der Frontklappe verbaut, die mit einem Fälligkeitsdatum versehen sind.

    Es gibt zwei verschiedene Varianten:

    - Das Fälligkeitsdatum ist nachträglich in großen, weißen Ziffern aufgedruckt; zB 08/29. Die Fälligkeit wäre dann im August 2029.

    - Kein Fälligkeitsdatum aufgedruckt. Dann gilt das Herstellungsdatum, welches in der Form zB 189/25 vorliegt. Dieses wäre im vorliegenden Fall Juli 2025. Nun gibt es wieder zwei Beurteilungskriterien:

    - Herstellervorgabe BMW: Fälligkeitsdatum ist Herstellungsdatum plus 60 Monate.

    - Aussage Amtlicher Prüfdienst: Spätestes Fälligkeitsdatum ist Herstellungsdatum plus 65 Monate.


    Weshalb ist dies überhaupt relevant?

    Ein abgelaufenes Fälligkeitsdatum bei der HU (Hauptuntersuchung) gem. §29 führt zu einer Einstufung "EM" (Erhebliche Mängel) und damit zur Verweigerung der Prüfplakette. BMW bleibt diesbezüglich auf der sicheren Seite und behandelt die unbedruckten Exemplare gleich wie die bedruckten. 60 Monate für alle!


    Nachdem die bisherige Verfahrensweise (Überprüfung und Wechsel beim Service "Bremsflüssigkeitswechsel") bei den Modellen ab Bauzustand 07/2024 geändert wurde, kann der Nutzer die Fälligkeit im Menü "Services" sowohl im Fahrzeug, als auch in der MyBMW-App sehen.


    Nun mal meine persönliche Meinung zur Vorgehensweise der Werkstätten:


    Vor 07/2024:

    Das Herstellungsdatum der Gasdruckfedern wird in den seltensten Fällen im selben Monat liegen, wie die Erstzulassung.

    Nehmen wir also beispielhaft an, Gasdruckfedern 05/2023 produziert. EZ des Fahrzeugs 07/2023.

    Damit ist der erste Service "Bremsflüssigkeitswechsel", sowie die erste HU fällig 07/2026. Das Fälligkeitsdatum der Gasdruckfedern lautet 05/2028. Demzufolge würde dem Fahrzeug bei der zweiten HU ein EM wegen abgelaufener Fälligkeit drohen. Daher lautet die Anweisung, die Gasdruckfedern zu wechseln, wenn kein kompletter Zyklus mehr erreicht wird. In diesem Fall also nach 38 Monaten (bei erstem Service).


    Daher rührt meine Empfehlung, die Gasdruckfedern zum Fälligkeitstermin selber zu wechseln. So kann die komplette Lebensdauer ausgenutzt werden. Ein "Durchfallen" bei der HU wird ebenso vermieden. Eine Garantieverletzung findet ebenfalls nicht statt. Und von all jenen, die behauptet haben, die ABE bzw Zulassung des Fahrzeugs wäre erloschen, wenn das Ablaufdatum überschritten ist, konnte mir noch keiner sagen, wo das denn steht. Und den Kommentar des von mir befragten Prüfers zu diesem Sachverhalt poste ich besser nicht ...


    Und jetzt Feuer frei für eure Meinungen!


    Gruß


    Mike