Nun gut, dann werde ich mal mit den Fakten beginnen.
Alle Fahrzeuge mit der Sonderausstattung SA8TF "Aktiver Fußgängerschutz" haben Gasdruckfedern in der Frontklappe verbaut, die mit einem Fälligkeitsdatum versehen sind.
Es gibt zwei verschiedene Varianten:
- Das Fälligkeitsdatum ist nachträglich in großen, weißen Ziffern aufgedruckt; zB 08/29. Die Fälligkeit wäre dann im August 2029.
- Kein Fälligkeitsdatum aufgedruckt. Dann gilt das Herstellungsdatum, welches in der Form zB 189/25 vorliegt. Dieses wäre im vorliegenden Fall Juli 2025. Nun gibt es wieder zwei Beurteilungskriterien:
- Herstellervorgabe BMW: Fälligkeitsdatum ist Herstellungsdatum plus 60 Monate.
- Aussage Amtlicher Prüfdienst: Spätestes Fälligkeitsdatum ist Herstellungsdatum plus 65 Monate.
Weshalb ist dies überhaupt relevant?
Ein abgelaufenes Fälligkeitsdatum bei der HU (Hauptuntersuchung) gem. §29 führt zu einer Einstufung "EM" (Erhebliche Mängel) und damit zur Verweigerung der Prüfplakette. BMW bleibt diesbezüglich auf der sicheren Seite und behandelt die unbedruckten Exemplare gleich wie die bedruckten. 60 Monate für alle!
Nachdem die bisherige Verfahrensweise (Überprüfung und Wechsel beim Service "Bremsflüssigkeitswechsel") bei den Modellen ab Bauzustand 07/2024 geändert wurde, kann der Nutzer die Fälligkeit im Menü "Services" sowohl im Fahrzeug, als auch in der MyBMW-App sehen.
Nun mal meine persönliche Meinung zur Vorgehensweise der Werkstätten:
Vor 07/2024:
Das Herstellungsdatum der Gasdruckfedern wird in den seltensten Fällen im selben Monat liegen, wie die Erstzulassung.
Nehmen wir also beispielhaft an, Gasdruckfedern 05/2023 produziert. EZ des Fahrzeugs 07/2023.
Damit ist der erste Service "Bremsflüssigkeitswechsel", sowie die erste HU fällig 07/2026. Das Fälligkeitsdatum der Gasdruckfedern lautet 05/2028. Demzufolge würde dem Fahrzeug bei der zweiten HU ein EM wegen abgelaufener Fälligkeit drohen. Daher lautet die Anweisung, die Gasdruckfedern zu wechseln, wenn kein kompletter Zyklus mehr erreicht wird. In diesem Fall also nach 38 Monaten (bei erstem Service).
Daher rührt meine Empfehlung, die Gasdruckfedern zum Fälligkeitstermin selber zu wechseln. So kann die komplette Lebensdauer ausgenutzt werden. Ein "Durchfallen" bei der HU wird ebenso vermieden. Eine Garantieverletzung findet ebenfalls nicht statt. Und von all jenen, die behauptet haben, die ABE bzw Zulassung des Fahrzeugs wäre erloschen, wenn das Ablaufdatum überschritten ist, konnte mir noch keiner sagen, wo das denn steht. Und den Kommentar des von mir befragten Prüfers zu diesem Sachverhalt poste ich besser nicht ...
Und jetzt Feuer frei für eure Meinungen!
Gruß
Mike