Medien vom USB Stick abspielen

  • Hallo Klaus!


    Eine Gefährdung der Garantie sehe ich in diesem Fall nicht gegeben.

    Es handelt sich nur um den Einbau fehlender Teile, die in exakter Manier so in den früheren Modellen vorhanden waren. Daher setze ich den Begriff Nachrüstung in diesem Zusammenhang auch immer in Quotes. Es werden keine Teile, Systeme oder Software verändert.

    Und wenn mir mein Ehering durch den Ausschnitt der fehlenden Handschukasten-Beleuchtung verloren geht, muss ich den auch suchen können, ohne dass die Fahrzeug-Garantie dabei verloren geht. Der Abbau von Zierblenden und Verkleidungen verletzt nach meinem Kenntnisstand keine Garantie-Bedingungen.


    Ansonsten sehe ich das auch so, dass ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von über 60k Musik von einem externen Datenträger abspielen können muss. Es gibt halt nun mal Menschen, die ihr Smartphone nicht für Alles im täglichen Leben benötigen wollen ...


    Gruß


    Mike

    "The Gods made Heavy Metal and they saw that it was good!

    They said to play it louder than Hell, we promised that we would!" (Eric Adams)


  • Kannst hier nachlesen:



    Gruß


    Mike

    "The Gods made Heavy Metal and they saw that it was good!

    They said to play it louder than Hell, we promised that we would!" (Eric Adams)


  • Ein Handy wird eigentlich für die Benutzung eines ix1 fast vorausgesetzt. Haben gerade einen ix1 bei BMW gekauft und da wurde auch die Benutzung eines Handy als selbstverständlich gesehen. Unrecht haben sie nicht! Meine Musik kommt schon seit Jahren vom Handy und habe das beim fahren noch nie als Nachteil, gegenüber eines Sticks gesehen und wir fahren z. Z. mit einer BOSE Anlage.