Hallo Klaus!
Eine Gefährdung der Garantie sehe ich in diesem Fall nicht gegeben.
Es handelt sich nur um den Einbau fehlender Teile, die in exakter Manier so in den früheren Modellen vorhanden waren. Daher setze ich den Begriff Nachrüstung in diesem Zusammenhang auch immer in Quotes. Es werden keine Teile, Systeme oder Software verändert.
Und wenn mir mein Ehering durch den Ausschnitt der fehlenden Handschukasten-Beleuchtung verloren geht, muss ich den auch suchen können, ohne dass die Fahrzeug-Garantie dabei verloren geht. Der Abbau von Zierblenden und Verkleidungen verletzt nach meinem Kenntnisstand keine Garantie-Bedingungen.
Ansonsten sehe ich das auch so, dass ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von über 60k Musik von einem externen Datenträger abspielen können muss. Es gibt halt nun mal Menschen, die ihr Smartphone nicht für Alles im täglichen Leben benötigen wollen ...
Gruß
Mike