Alles anzeigenIst das so? Woher hast Du diese Info? Wenn dem der Fall sein sollte, sollte das auch in der Dokumentation zur Gewährleistung hinterlegt sein.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, alle Dokumente zur Garantie / Gewährleistung für BMW-Fahrzeug nach entsprechenden Kriterien (Reifen / Sternmarkierung und Antriebsstrang) zu durchsuchen. Fazit: Ich konnte keinen Zusammenhang zwischen Sternmarkierung, Reifen und Antriebsstrang finden. Vielmehr findet sich zu Reifen in der Allgemeinen Garantie / Gewährleistung kein Hinweis.
Ich konnte zu der Sternmarkierung ausschließlich in der Reifenversicherung etwas finden. Hier wird bei einem Schaden in den ersten 3 Jahren der Reifen ohne jegliche Zusatzkosten (Montage, Wuchten, Entsorgung, Folgeschäden) anteilig (1. Jahr 100%, 2. Jahr 75%, 3. Jahr 50% jedoch auch nur wenn der Reifen beim Schaden noch 4,5 mm hatte) erstattet. Meines Erachtens kein sehr guter Schutz, zumindest kein Schutz auf dem ich jetzt meine Entscheidung „pro / contra“ Allwetter-/-Jahresreifen begründen würde.
Einen Zusammenhang mit Auswirkungen der verwendeten Reifen auf Garantie oder Gewährleistung anderer Bauteile konnte ich keine finden.
Ich weis, dass Händler solche Verbindungen gerne aufgreifen um sich gewissen Diskussionen zu entziehen. Es muss dann aber auch irgendwo niedergeschrieben und für den Käufer nachlesbar sein. Die Frage ist, ob bei durch ein Gutachten frei gegebene Rad-Reifenkombinationen einfach so durch eine Garantieeinschränkung rechtens ist! Bei einer Kulanzregelung sieht es natürlich anders aus. Die kann ein Hersteller geben, muss aber nicht.
Ich wünsche mir, dass du Recht behältst.
Diese Aussage kommt von meinem Händler, der eben nur Sommer - oder Winterreifen mit der Sternmarkierung anbietet. Er führt aus, dass es schon bestimmte Reklamationen den Antrieb betreffend gegeben habe, die wohl mit einem BMW-optimierten Reifen nicht auftreten würden. Dies beträfe hauptsächlich die X-Reihe mit dem Allradantrieb, da die empfindliche Elektronik hier auch die Reifen in ihre Berechnungen mit einbezieht .
Nun kann es durchaus sein, dass es rechtlich haltlos ist, in so einem Fall die Gewährleistung zu verweigern, aber im Streitfall möchte ich es nicht unbedingt mit BMW aufnehmen. Im Endeffekt führt das zu Ärger und Kosten, die letztendlich dann doch beim Kunden hängenbleiben.
Ich habe ja nun noch einige Monate Zeit bis zur Lieferung meines iX1, da BMW dieses Außenvorlassen der GJRs schon so lange durchzieht, habe ich kaum Hoffnung, dass sich das in naher Zukunft ändern wird. Die Reifenhersteller winken ab, da BMW ihnen verweigert, den * auf die Ganzjahresreifen „aufzudrucken“ und so bleibt eben nur, einen Reifen mit AO oder MO oder einer anderen Herstellerkennzeichnung zu nehmen und zu hoffen, dass man nie in so eine Konfliktsituation kommen wird.