Der TÜV schaut nur auf den Aufdruck am Dämpfer und wenn kein Ablaufdatum drauf ist, gibt es nix zu prüfen 
Das sieht "mein" Prüfer etwas diffiziler.
Wenn sein Prüf-Programm sagt, dass das zu prüfende Fahrzeug mit dem aktiven Fußgängerschutz ausgerüstet ist, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Haltbarkeits-Datum ist aufgedruckt, dann gilt dieses.
- Haltbarkeits-Datum ist NICHT aufgedruckt, dann gilt das Herstellungsdatum plus 65(!) Monate! Ist kein Herstellungsdatum eingeprägt (ja, Unterschied! Das kann man nämlich nicht wegwischen!), handelt es sich nicht um ein zulässiges Bauteil.
Somit funktionieren die Workarounds aus der Anfangszeit (Datum wegwischen etc) eigentlich nicht mehr. Natürlich liest man immer wieder Berichte, die besagen, der Prüfer hätte sich einen Feuchten um das Datum auf den Gasdruckfedern geschert. Das ist aber nicht Standard!
Gruß
Mike